Vorsicht beim Parken

Sollten Sie mal in Lobbach/Waldwimmersbach parken wollen und mit Ihrem Fahrzeug dann auch wieder weiterfahren wollen, sollten Sie auf ein paar Grundregeln achten. Wenn Sie jetzt glauben: “Die kenne ich doch, hab ich in der Fahrschule gelernt, steht in der Straßenverkehrsordnung.”, dann laufen Sie Gefahr, laufen zu müssen.

Parken ist hier recht einfach. Sie dürfen, ohne Konsequenzen erwarten zu müssen, jeden Gehweg zuparken. Sie dürfen, ohne Konsequenzen erwarten zu müssen, dauerhaft in jeder Bushaltestelle parken. Auch Einfahrten zuparken geht noch.

Als Faustregel gilt: Faustrecht. Machen Sie nie den Fehler ordnungsgemäß am Fahrbahnrand zu parken. Dann kann es passieren, dass man Ihnen die Windschutzscheibe mit Sandsteinen einwirft, mehrmals ausgesoffene Wodkaflaschen auf das Auto wirft, aus silbernen Opel-Combi Autos auf Ihr Auto gespuckt wird, Werbeausträgerinnen ihnen Eier aufs Auto werfen werden, man Ihnen immer mal wieder die Reifen zersticht, sie laut Hupend auf der Straße zum wegspringen nötigt, allgemein anhupt, Spiegel abbricht, Auto zerkratzt, Mittelfinger zeigt, Sie lautstark mit Körperöffnungen und äußeren Geschlechtsmerkmalen tituliert, Tierkot vors Grundstück wirft, tote Ratten ins Grundstück wirft, Abfall ins Grundstück wirft, damit droht Bremsschläuche durchzuschneiden, Bremsanlage am Fahrzeug tatsächlich zerstört, Beulen ins Auto treten, Motorradspiegel abbrechen wird, Motorrad Sitzbank aufschlitzen wird, Motorrad umwerfen wird, Motorrad auf die Kreuzung schieben wird, Luft ablassen wird, der Bürgermeister sie auffordern wird, auf dem Gehweg oder ganz anderswo zu parken, der Bürgermeister Verwaltungsakte gegen Sie lostreten wird, die nachweislich auf Unwahrheiten basieren, man Ihnen Öl vors Grundstück schütten wird, Rücklichter mehrmals einschlägt, … Auch dann noch, wenn Sie woanders parken.

Es ist eben ärgerlich, wenn man auf seinem Weg zuvor schon wegen eines festen Blitzers genötigt wird innerorts auf 50 km/h runterzubremsen. Klar gibt man danach Gas, das 30er Schild sieht man bei 80 km/h auch nur noch aus dem Augenwinkel. Und dann steht da so ein “hier beliebige Beleidigung einfügen” KFZ und man wird genötigt, auf fast 30 km/h (!!!) runterzubremsen oder im Berufsverkehr sogar anhalten und warten zu müssen. Und das immer wieder.

Geschwindigkeitsbegrenzungen innerorts, wegen Richtigparkern? Nee, nicht in Waldwimmersbach! Fragen Sie doch mal beim Bürgermeister nach, fragen Sie doch mal beim zuständigen Polizeiposten in Meckesheim nach. Die werden Ihnen bestätigen, dass es so mit Parken nicht geht. Da muss man die Leute, die sich alle Mühe geben vor ihrem Grundstück falsch zu parken, doch verstehen, dass Sie das tun, was auch immer nötig ist, um Verkehrshindernisse zu beseitigen. Klar muss man da als Behörde ab und an mal, zumindest bei Freunden, Bekannten und Verwanden, ein Auge zudrücken, wenn es um die Verhinderung der Aufklärung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten geht. Auch die Veränderung von Beweistücken ist da sicherlich zielführend. Immerhin geht es ja darum, die Richtigparker “aus dem Dorf rausprügeln” zu müssen. Keinen Fußbreit den Gesetzeshuren!

Deswegen: Achten Sie beim Parken in Waldwimmerbach darauf, den fließenden Verkehr in den 30er Stellen nicht zu nötigen, auf weniger als 80 km/h runterbremsen zu müssen.

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