Gülle ausfahren bei Regen auf klatschnasse Böden entlang an Bachläufen. Trotz dieser Sauerei ist die Verwaltung von Lobbach immer wieder ratlos, woher die Bakterien in unserem Trinkwasser kommen. Ja woher wohl. Sogar der Mannbachbrunnen musste gesperrt werden. Das darf der Bauer aus Lobbach-Waldwimmersbach. Was er auch darf, ist Geschwindigkeiten von über 45 km/h bei maximal zulässiger Geschwindigkeit von 25 km/h zu fahren.
Beim Bauern mit Güllebombe sind Geschwindigkeiten von mehr als 20 km/h über den zugelassenen 25 km/h auch kein Problem, andere Verkehrsteilnehmer bekommen für jede Fahrt mit Hänger und innerorts über 16 km/h zu schnell einen Punkt in Flensburg.
Auch ohne Nummernschild am Hänger darf dieser Bauer seine Fahrzeuge durch den Verkehr führen. Noch nicht mal eine 25 km/h Kennzeichnung braucht der Landwirt aus Lobbach Waldwimmersbach.
Wie das geht? Fragen Sie doch mal die Polizei in Meckesheim oder die Staatsanwaltschaft in Heidelberg. Die können Ihnen die Tricks vielleicht verraten. Ein Grund ist sicherlich, das trotz recht krasser Vorfälle es von den Behörden mehrfach abgelehnt wird, hier den Verkehr zu regulieren.
Die Verkehrskommision des Rhein-Neckar-Kreises zum Verkehrsproblem in Lobbach Waldwimmersbach:
Bezüglich der Geschwindigkeitsüberwachung ist festzustellen, dass bereits in kurzem Abstand zwei Messstellen der Verkehrsüberwachung des Rhein-Neckar-Kreises auf der Hauptstr. eingerichtet sind, die auch regelmäßig angefahren werden. Eine weitere Messstelle ist aus Sicht der Verkehrskommission nicht erforderlich.
Mit “zwei Messstellen” sind ein Blitzer, der manchmal mit einer Kamera bestückt ist, manchmal auch nicht, dem direkt schräg gegenüber eine Geschwindigkeitsanzeige, die oft abgeschaltet ist. Ab und an zeigt sie auch stur 6 km/h an. Wie sinnentleert ist das denn? Trotz dieser überirdischen Technik haben wir vor unserer Haustür Fahrer, denen das irgendwo vorbei geht, weil eben genau hier Narrenfreiheit durch die Behörden geboten wird.
Was passiert wohl, wenn Sie jahrelang mehrere Fahrzeuge führen, die so nicht für den Verkehr zugelassen sind, keinen TÜV haben, nutzungsbedingt eine Versicherung bräuchten und keinerlei Kennzeichnung haben? Richtig, IHNEN würde der Arsch aufgerissen werden.
Die Staatsanwaltschaft Heidelberg stellt zu genau diesem landwirtschaftlichen Unternehmen im Zusammenhang mit einem wegen solcher Fahrten provozierten (Fast) Unfall unter Az: 530 Js 11996/16 fest:
Grundsätzlich ist der vom Beschuldigten mitgeführte Gülle-Anhänger gem. §3 Abs. 2 Nr. 2a FZV jedenfalls dann zulassungsfrei und unterliegt gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 6c PflVG nicht der versicherungspflicht, wenn die gefahrene Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten wird. Es ist dem Beschuldigten, falls überhaupt, dann allenfalls eine geringe Überschreitung dieser Geschwindigkeit nachzuweisen.
Das Verfahren wegen Ordnungswidrigkeit(en) wird eingestellt, weil diese aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht verfolgbar sind.
Das heisst, der Fahrer macht eigentlich alles richtig: Bewußt in Kauf genommene Lärmbelastigung und gesundheitliche Beeinträchtigung (= Versuch der Körperverletzung) der Anwohner, kein Nummernschild am Hänger, Steuerhinterziehung, Versicherungsbetrug, kein TÜV, schneller als die maximal zugelassene Geschwindigkeit der Zugmaschine, zu schnell durch die 30er Zone, zu schnell mit Hänger und schon mehrfach mit Fußgängern Unfälle provoziert. Was will man mehr von den Behörden erwarten? Subventionen aus dem Steuersäckel, das bekommt der aber auch schon. Kommt daher auch die Wortähnlichkeit von Steuersäckel und Drecksäckel?
Ein Gedanke zu „Rasante Gülle Bombe“