Baby auf dem Gehweg von Motorroller fast aus der Hand gefahren

Ich konnte mit meinem Neugeborenen gerade eben noch ins Grundstück zurücktreten, bevor mich ein Rollerfahrer auf dem Gehweg umgefahren hätte. Er selbst hat noch nicht mal gebremst.

Totes Baby, na und? Die Gemeinde interessiert das nicht. Die Straßenverkehrsbehörde auch nicht. Die Polizei macht nichts dagegen. Ab wann darf ich Selbstjustiz üben?

Update 29.11.16:
Staatsanwaltschaft Heidelberg zu Anzeige wegen Nötigung, Lärmbelästigung und Verkehrsgefährdung (Staatsanwaltschaft Heidelberg 530 Js 17863/16):

Verfahren nach § 170 Abs 2 StPO eingestellt. “Aufgrund der sich widersprechenden Angaben der Beteiligten lässt sich nicht feststellen, wie sich der Vorgang tatsächlich zugetragen hat. Es steht letztlich Aussage gegen Aussage, ohne dass einer der Aussagen von vornherein ein erhöhter Beweiswert zukommt und den Aufschluss über das tatsächliche Geschehen geben könnten; andere objektive Beweismittel sind nicht vorhanden. Unter diesen Umständen ist für die Erhebung einer öffentlichen Klage kein Raum.” Ein Rechsbehelf fehlt.

Der Fahrer hat alles richtig gemacht. Dass er über den Gehweg fährt ist richtig. Dass er alles abstreitet ist auch richtig. Die Anzeige wegen Nötigung wird von der Staatsanwältin in ihrer Einstellungserklärung nicht mal erwähnt.

Beschwerde einlegen und nochmals auf die Videos hinweisen. Dieser Fahrer hat zwischenzeitlich versucht das Verfahren dadurch zu “beeinflussen”, dass er nachts um unser Grundstück fährt und hupt, uns bedroht und belästigt. Auch davon habe ich Videos. Nichts davon wird im Beschluß erwähnt. Zumindest obiges Video sollte doch schon für die Verkehrsgefährdung reichen.

14. Juni 16, a

 

Nur um Haaresbreite verfehlt dieser PKW die 100 km/h innerorts in Lobbach Waldwimmersbach.

Das Straßenverkehrsamt in Heidelberg sagt dazu, dass es doch an irgendeiner anderen Stelle schon die Geschwindigkeit misst. Somit sei es, Straftat hin oder her, nicht nötig hier zu messen. Von wem bekommen die eigentlich ihre Informationen zum Verkehr? Und wem sind die Rechenschaft schuldig?