Wenn Sie mal mit 60 oder 70 km/h (bei 30er Begrenzung) durch Waldwimmersbach rasen und dabei einen Außenspiegel eines am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeugs komplett abfahren, dann weiterfahren und auch nicht zurückkommen, ist das kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Laut zuständiger Staatsanwaltschaft in Heidelberg konnte ein Fahrer, der so fuhr, das ja gar nicht hören. Er hat nämlich beim Fahren immer Kopfhöhrer auf, durch die er laut Musik hört, so in der Begründung der Staatsanwaltschaft. Den Knall, den die Anwohner in den geschlossenen Häusern hören konnten, hatte er somit in seinem Auto nicht wahrnehmen können. Verfahren wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort wurde deshalb eingestellt. Da hat der Fahrer Glück gehabt, dass auch die Staatsanwaltschaft so musikbegeistert ist.
Ein Gedanke zu „Nein, keine Fahrerflucht“